In diesem Blogbeitrag soll der Transport mit Gefahrengütern näher beleuchtet werden. Das SAP TM Modul bietet seinen Nutzern grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie die notwendigen Daten für die Transportabwicklung für Gefahrgüter gepflegt werden können.

 

Im Folgenden werden diese beiden Varianten zur Gefahrgutabwicklung im Transport mit SAP TM näher beschrieben.

 

Gefahrgutstammsatz

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, besser bekannt als ADR, definiert strenge Vorschriften für Gefahrguttransporte. Bei Missachtung oder Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften drohen hohe Bußgelder.

 

Diese Vorschriften können als Gefahrgutstammsatz angelegt und anschließend mit der Transaktion DGP1, siehe nachfolgende Abbildung, an die Materialien verteilt werden.

 

Gefahrgutstammsatz anlegen mit der Transaktion DGP1

 

Gefahrgutfunktion

Mit den Gefahrgutfunktionen in SAP-Transportation Management kann Gefahrgut gemäß internationalen Vorschriften transportiert werden.

 

Gefahrgutkennzeichen im Materialstammsatz

Bei der ersten Möglichkeit, die normalerweise von Verladern genutzt wird, wird im Materialstamm in der Sicht „Grunddaten 2“ ein Gefahrgutkennzeichen (siehe erste Abbildung) gesetzt. Die Gefahrengutkennzeichenprofile werden im Customizing konfiguriert.

Sicht „Grunddaten 2“ zur Setzung des Gefahrgutkennzeichens

 

Dokumentbasierte Gefahrgutsätze

Bei der zweiten Möglichkeit, die normalerweise von Logistikdienstleistern genutzt wird, werden im Speditionsauftrag dokumentbasierte Gefahrgutsätze gepflegt. Das meist wird so gehandhabt, da Logistikdienstleister nicht über die Stammdaten der Verlader verfügen. Die Gefahrgutsätze werden im Speditionsauftrag auf Positionsebene gepflegt.

 

 

Fazit

Die Kennzeichnung von Gefahrgut und die anschließende Gefahrgutabwicklung im Transport mit SAP TM ist für die korrekte Behandlung von Gefahrgut essenziell.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag eine Übersicht über die Möglichkeiten der Abwicklung im SAP TM gegeben zu haben.

Falls Sie nun noch weitere Fragen zum Thema haben, melden Sie sich – unsere Berater helfen Ihnen gerne!