„Incoterm“ steht als Abkürzung für „International Commercial Terms“ oder auf Deutsch “Handlesklauseln”.

Sie sind freiwillige Klauseln von handelsüblichen Vertragsformen in nationalen und internationalen Warenhandel. Das heißt Incoterms regeln den Gefahrübergang (wann haftet wer), die Transportkosten und das Transportrisiko. Durch die Incoterms muss dies nicht jedes Mal aufs Neue geklärt werden – So braucht der Exporteur lediglich ein bestimmtes Klauselkürzel anzugeben und die Rechte und Pflichten sind klar verteilt.

Die Liste der Incoterms wurde regelmäßig angepasst. Im Herbst 2019 wurde die neue Fassung „Incoterms 2020“ herausgegeben. Die davor aktuelle war die aus 2010. Durch die Angabe der Jahreszahl ist klar, welches Kürzel aus welcher Liste genutzt wird (Incoterm 2000, 2010 und 2020).

Incoterms 2000 / 2010

Incoterms in der SPRO

Die Incoterms können zudem auch in der SPRO gecustomized werden. Dazu ist der folgende Pfad zu wählen:

SPRO > Incoterms

Hier sind alle aktuell vorhandenen Incoterms einzusehen und ob deren Lokationsangabe Pflicht ist (Haken bei „Ortsangabe obligatorisch“). Zudem können hier auch neue Incoterms nach eigenen Angaben angelegt werden. Diese Funktion ist auch unter „Transportation Management > Grundfunktionen > Allgemeine Einstellungen > Incoterms > Incoterms definieren“ zu finden.

Incoterms definieren

Definition der Codes

Die im SAP Standard definierten Klauseln finden sich in folgender Tabelle. Diese sind so bei dem SAP S/4HANA Fully-Activated Appliance System, welches bereits fertig konfigurierte SAP Best Practices und Demo Szenarien umfasst, angegeben.

KürzelBedeutunganzugebender Ort
EXWab Werk (EX Works)Standort des Werks oder jeder andere Ort
FCAfrei Frachtführer (Free CArrier)Ort des Verkäufers oder Ort des Frachtführers
CPTFracht bezahlt bis / frachtfrei (Carriage Paid To)vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
CIPFracht und Versicherung bezahlt / frachtfrei versichert (Carriage Insurance Paid)vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
FHFrei Haus (Free House)vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
UNUnfrei (Unfree)vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DAFgeliefert Grenze (Delivered At Frontier)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DAPgeliefert benannter Ort (Delivered APlace)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DATGeliefert Terminal (Delivered At Terminal)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DPUgeliefert benannter Ort entladen (Delivered at Place Unloaded)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DDPgeliefert Zoll bezahlt (Delivered Duty Paid)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DDUgeliefert unverzollt (Delivered Duty Unpaid)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DESgeliefert ab Schiff (Delievered Ex Ship)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
DEQgeliefert ab Kai (verzollt) (Delievered Ex Quay)vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers)
FASfrei längsseits Schiff (Free Alongside Ship)vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung)
FOBfrei an Bord (Free OBoard)vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung)
CFRKosten und Fracht (Cost And FReight)vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung)
CIFKosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (Cost Insurance Freight)vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung)

Falls in SAP ein Kundenauftrag anlegt und dabei keinen Incoterm angegeben wird, wird der voreingestellte Wert genutzt. Bei den meisten Systemen ist dies standardmäßig die Incotermklausel „EXW“. Falls SAP in Ihrem System weitere Klauseln oder nicht alle auf der Liste anbietet, kann es daran liegen, dass diese noch nicht aktualisiert sind bzw. die alten Klauseln auch noch benutzt werden.

Incoterm Ortarten und Ortsbezeichnungen

In der SPRO können zudem unter „Incoterms-Ortbezeichnungen definieren“ die Bezeichner von den Incoterms-Orten definiert werden, das heißt, welche Orte (bis zu zwei Orte möglich) bei den Incoterms angegeben werden müssen. Im Standard findet sich hierbei z.B. folgende Liste:

Bezeichner von Incoterms

Die Ortsbezeichnungen werden den Ortarten zugeordnet, das geht in der „Incoterms-Ortarten definieren“.

Incoterm Codegruppen

Die Einteilung dieser genannten Codes/Klauseln erfolgt in vier Gruppen:

  • Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CPT, CIP, FH)
  • Gruppe D – Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DPU, DDP)
  • Gruppe E – Abholklausel (EXW)
  • Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer (FCA, FAS, FOB, UN)

Neuerungen der Incoterms mit Release SAP S/4HANA oP2022

Mit dem Release SAP S/4HANA oP2022 haben sich zudem noch ein paar Dinge geändert:

  • SAP TM ist nun in der Lage, die Incoterm-Version zu berücksichtigen, einschließlich der Klauseln, die den Incoterm Ort 2 enthalten.
  • Dadurch können in Dokumenten von SD/LE/MM nun „echte“ Ortsstammdatenobjekte gepflegt werden, die den „freien Text“ mit seiner Zuordnung zu „echten“ Orten ersetzen.

Bisher waren die in SAP TM verwendeten Orte sind in SD, MM und LE nicht bekannt. Im Kundenauftrag/Einkaufsauftrag/… konnten die Incoterm-Standorte also nur als Freitext gepflegt werden und anschließend musste eine Zuordnung zu einem „TM-Standort“ vorgenommen werden. Dies entfällt mit dem neuen Release!

(vgl. auch SAP Blog Beitrag zu der bisherigen Zuordnung von TM Orten und nun dem neuen Beitrag zu den Neuerungen)

Fazit

Incoterms stellen im SAP TM einen relevanten Bereich dar. Es muss jeweils festgestellt werden, ob die vorhandenen Incoterms für das jeweilige Unternehmen ausreichend und vollständig sind, oder ob diese noch ausgearbeitet bzw. ergänzt werden müssen.

Falls Sie nun weitere Fragen zum Thema haben oder Hilfe von unseren Beratern benötigen, kontaktieren Sie uns – Wir helfen immer gerne weiter!